Nutzungsbedingungen

Mit der Registrierung auf JT-Presse.de stimmen Sie automatische unseren Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen zu.

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen" (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von JT-Presse.de durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von JT-Presse.de durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass JT-Presse.de diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von JT-Presse.de.


II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von JT-Presse.de gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von JT-Presse.de, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich festgelegt an den freigegebenen Bildern nur ein einfaches, nicht übertragbares, einmaliges und nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur redaktionellen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von JT-Presse.de. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DVD, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.

8. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Der Kunde ist selbst allein dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung (und Betextung) keine sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Bilder, die vom Bildinhalt her einem weiterem Urheberschutz, Markenschutz, Produktschutz, anderen gewerblichen Schutzrechten, dem Persönlichkeitsrecht oder sonstigen Rechten Dritter unterliegen können.

9. Eine von uns abgegebene Nutzungs-Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder die Inhaber sonstiger Rechte (vgl. Ziff. 8) an abgebildeten Gegenständen, Orten, Themen oder Motiven jeder Art die Einwilligung zu einer Veröffentlichung erteilt haben. Die Einholung der notwendigen Einwilligungen Dritter oder von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, usw. obliegt dem Kunden, soweit nicht das Vorliegen einer Einwilligung bzw. Genehmigung von uns ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert wurde.

10. Sofern ein Bild als "mit Modellfreigabe"/"model released" ausgewiesen ist, bedeutet dies nur, dass die in dem Bild abgebildete Person eine Erklärung unterzeichnet hat, die die Reproduktion des Bildes mit der abgebildeten Person gestattet, allerdings nur gemäß den Einschränkungen dieser Geschäftsbedingungen. Wenn ein Bild eine Person darstellt und auf eine Art genutzt wird, die die Nutzung oder Wertschätzung eines Produkts oder einer Dienstleistung durch dieses Modell andeutet, muss der Kunde klarstellen, dass es sich bei der abgebildeten Person um ein Modell handelt, das bzw. dessen Bild lediglich zu Veranschaulichungszwecken verwendet wird.

11. Trotz unserer Bemühungen kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Fehler hinsichtlich der Verfügbarkeit von Nutzungsrechten und von uns bestätigter Modellfreigaben an einem Bild auftreten. Sollte der Fehler von JT-Presse.de verschuldet sein, so haften wir nur bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Nutzungshonorars.

12. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle erforderlichen und von uns nicht schriftlich zugesicherten Freigaben und Einwilligungen einholt; auf Anforderung ist uns ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

13. Die Bilder dürfen auch nicht als Marke, zu pornografischen Zwecken, zu ungesetzlichen Nutzungen, zur Diffamierung/Herabwürdigung einer Person, zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder von sonstigen Rechten Dritter verwendet werden. Insoweit wird kein Nutzungsrecht eingeräumt.

14. Der Kunde darf keine Bilder mit Problemthemen verwenden, ohne zuvor die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von JT-Presse.de erhalten zu haben. Problemthemen sind beispielsweise Themen, die das Motiv eines Bildes in einem negativen oder ungünstigen Licht darstellen bzw. erscheinen lassen oder Personen ins Lächerliche ziehen können, sowie Themen, die sich auf Sexualität, den Missbrauch von Substanzen, physischen oder psychischen Missbrauch, Alkohol, Drogen, Tabak, AIDS, Krebs oder schwerwiegende physische oder psychische Krankheiten oder die Herabsetzung einer Person oder eines Produkts beziehen.

15. Im Zusammenhang mit publizistischer Tätigkeit ist der Kunde zur Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) für die publizistische Arbeit verpflichtet. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Betextung und die konkrete Bildbenutzung. Für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch jegliche Abrede widrige oder sinnentstellte bzw. tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung in Bild und Text ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig und gem. Ziff. 16 zur Freistellung verpflichtet.

16. Bei jeder unberechtigten Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Bildmaterials hat uns der Kunde von jeglichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter (einschl. Fotografen) freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt auch bei jeder sonstigen Verletzung dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Die Freistellungsverpflichtung gilt jeweils auch zugunsten der mit JT-Presse.de verbundenen Unternehmen und Personen.

17. Wir sind im Fall der Ziffer 16 berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 350,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches oder sonstiger Ansprüche bleibt hiervon unberührt.


IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 100,00 Euro pro Aufnahme an.

5. Das Honorar ist spätestens binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.


V. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von JT-Presse.de erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

4. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer V. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Soweit zulässig wird als Gerichtsstand, insbesondere bei Vollkaufleuten, der für Eichstätt zuständige Gerichtsstand, derzeit Ingolstadt, vereinbart.

5. Der Vertrag kommt in deutscher Sprache zustande.


Stand September 2010

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